Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften Hansen

(EEG Hansen)

Willkommen auf der Webseite der EEG Hansen. Hier finden Sie sämtliche Information rund um den Verein.

Die EEG Hansen

Die EEG Hansen ist eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften gemäß §16c ElWOG 2010. Sie ist als gemeinnützige Vereine organisiert. Ihr Zweck ist es Privatpersonen, KMUs und öffentlichen Stellen, die am Umspannwerk 32R1 des Kärnten Netz angeschlossen sind, die direkte Weitergabe von erneuerbarer Energie zu von der EEG definierten Konditionen zu ermöglichen. Das stärkt die Region nachhaltig, schützt die Umwelt – und nebenbei lässt sich damit auch noch Geld sparen/verdienen. Ein Beitritt ist auch bei bestehenden Stromliefer- oder Stromabnahmeverträgen möglich – diese bleiben für den restlichen Bedarf/den Überschuss unverändert aufrecht.

NameErneuerbare-Energie-Gemeinschaft Hansen (EEG Hansen)
RechtsformGemeinnütziger Verein
SitzVillach
ObfrauMag. Christina Mayr
ZVR-Zahl1879931088
StatutenStatuten-EEG-Hansen
Statuten Bürgerenergienetzwerk Dachverband
KontaktE-Mail: eeg-hansen@energiegemeinschaft.info

Die Vorteile einer EEG

Tarife 2024

Einspeisetarif

Sie erhalten einen attraktiveren Tarif als bei der OeMAG

Grundgebühr: € 0
Abrechnungsgebühren: 0 Cent/kWh
Einspeisetarif: 12,4 Cent/kWh exkl. MwSt.

– Jährlicher Fixtarif
– Quartalsweise Abrechnung
– Auch mit bestehendem Einspeisevertrag möglich
– Keine versteckten Abrechnungsgebühren oder sonstige Kosten

Bezugstarif

Sie erhalten 100% erneuerbaren Strom aus der Region

Grundgebühr: € 0
Abrechnungsgebühren: 0 Cent/kWh
Bezugstarif: 14,4 Cent/kWh exkl. MwSt.
Netzgebührenreduktion: 57% (entspricht bis zu 4,6 Cent/kWh)

– Jährlicher Fixtarif
– Immer 2 Cent/kWh über dem Einspeisetarif*
– Quartalsweise Abrechnung
– Keine versteckten Abrechnungsgebühren oder sonstige Kosten

* Die EEGs sind als gemeinütziger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein organisiert. Die Differenz zwischen Einspeise- und Bezugstarif dient lediglich dazu die Kosten des Vereins zu decken

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten für eine Mitgliedschaft zusammengefasst:

Eine EEG ist ein Zusammenschluss von Privatpersonen, KMUs und/oder öffentlicher Hand mit dem Zweck, erneuerbare Energie innerhalb der EEG zu günstigen Konditionen weiterzugeben.

  • Erneuerbare Energie wird regional sofort verbraucht, ohne das Netz zusätzlich zu belasten und fördert somit eine nachhaltige Energiewende.
  • Aus diesem Grund wird EEGs ein großer Teil der Netzgebühren erlassen und die Elektrizitätsabgabe entfällt komplett. Das macht den innerhalb der EEG weitergegebenen Strom günstiger und es entsteht eine Win-Win-Situation für Verbraucher und Produzenten.
  • Der Energiepreis wird jährlich von der EEG festgelegt und erzeugt Kostensicherheit für Verbraucher und Ertragssicherheit für Produzenten.

Privatpersonen, KMUs und öffentliche Stellen, die Energie verbrauchen oder erneuerbare Energie produzieren und am Umspannwerk 32R1 des Kärnten Netz nangeschlossen sind.

Entweder Sie erkundigen sich beim Kärnten Netz über diesen Link, oder Sie melden sich bei uns – wir nehmen die Abfrage gerne für Sie vor.

Die EEGs ist als gemeinnützige Vereine organisiert. Sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, entscheidet der Vorstand über die Aufnahme in den Verein. Teilen Sie uns Ihr Interesse über das Kontaktformular mit.

Der Beitritt und die Mitgliedschaft sind grundsätzlich kostenlos. Als Verbraucher zahlt man lediglich für die über die EEG bezogene Energie, als Produzent bekommt man die gelieferte Energie zum vereinbarten Preis vergütet. Über die Preisdifferenz werden die Kosten des Vereins gedeckt. Für Bezugszählpunkte wird beim Beitritt eine Akontozahlung i.H.v. € 50 je Zählpunkt eingehoben, welche beim Austritt mit der letzten Abrechnung verrechnet wird.

Die Tarife werden gemäß Statuten vom Vorstand festgelegt. Es obliegt dem Vorstand den Modus der Tarifberechnung festzulegen. Er hat dabei jedoch auf die Interessen der Verbraucher sowie der Einspeiser gleichermaßen zu achten. Die jeweils gültigen Tarife werden jeweils auf dieser Webseite publiziert.

Da der Strom in der EEG STREIN und EEG STREIN 1923 aktuell ausschließlich über Solar-Strom erzeugt wird, kann voraussichtlich nur ein Teil des Strombedarfs über die EEG gedeckt werden.

Der Liefervertrag mit dem aktuellen Stromversorger bleibt weiterhin aufrecht. Dieser deckt Ihren gesamten restlichen Strombedarf – wie bisher.

Es kann nur der produzierte Strom über die EEG verkauft werden, der zum Zeitpunkt der Produktion direkt von einem Mitglied der EEG verbraucht wird. Wird weniger Strom innerhalb der EEG benötigt als zu einem bestimmten Zeitpunkt produziert wird, wird der überschüssige Strom in das Netz eingespeist und wie bisher von Ihrem Stromabnehmer abgenommen.

Nein. Der Strom, den Sie nicht über die EEG verkaufen können wird weiterhin in das Netz eingespeist und von Ihrem Stromabnehmer abgenommen. Eine Anpassung des Abnahmevertrags ist ncht nötig.

Ein Austritt ist mit einer Frist von 2 Monaten auf jedes Quartalsende möglich.

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