Energy Sharing

Fünf Modelle, ein Ziel: Energie gemeinsam nutzen

EEG, BEG, GEA, P2P oder EVA – wir erklären, was hinter den einzelnen Modellen steckt, wie sie funktionieren und welches Modell sich für welche Situation am besten eignet.

Was ist Energy Sharing?

Beim Energy Sharing teilen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen erneuerbaren Strom miteinander. Dabei können Netzgebühren eingespart werden. Wie hoch diese Ersparnis ausfällt, hängt davon ab, wie nahe die beteiligten Zählpunkte im Stromnetz beieinander liegen.

Aktuell gelten folgende Reduktionen bei den Netzgebühren:

Ab 2027 wird diese Logik neu geregelt. Netzentgeltreduktionen sollen dann auch für BEG, P2P und EVA gelten, sofern sich die gemeinsame Energienutzung auf einen lokalen oder regionalen Nahbereich beschränkt. Die konkrete Höhe der neuen Reduktionen wird von der E-Control in der Systemnutzungsentgelt-Verordnung (SNE-VO) festgelegt und ist aktuell noch nicht veröffentlicht.

Die fünf Modelle im Überblick

Für die konkrete Umsetzung von Energy Sharing stehen fünf Modelle zur Verfügung: EEG, BEG, GEA, P2P und EVA. Die Abbildung zeigt auf einen Blick, wie sich die Modelle unterscheiden, wie sie funktionieren und für welche Anwendungsfälle sie geeignet sind. Klicken Sie auf ein Modell, um mehr über die jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten zu erfahren.

Die fünf Energy-Sharing-Modelle im Überblick: BEG, EEG, GEA, P2P und EVA
BEG – Bürgerenergiegemeinschaft EEG – Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft GEA – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage P2P – Peer-to-Peer-Vertrag EVA – Eigenversorgungsanlage
Die fünf Energy-Sharing-Modelle im Überblick: BEG, EEG, GEA, P2P und EVA
BEG – Bürgerenergiegemeinschaft EEG – Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft GEA – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage P2P – Peer-to-Peer-Vertrag EVA – Eigenversorgungsanlage

Energy Sharing bietet viele Möglichkeiten – gleichzeitig ist das Thema nicht immer ganz einfach zu überblicken. Aber genau dabei unterstützen wir gerne. Wenn Sie unsicher sind, welches Modell zu Ihrer Situation passt, oder konkrete Fragen zur Umsetzung haben, melden Sie sich einfach bei uns. Wir schauen uns Ihre Ausgangslage gemeinsam an und finden eine passende Lösung.

BEG – Bürgerenergiegemeinschaft

In einer BEG schließen sich mehrere Teilnehmer:innen zusammen, um Strom gemeinsam auszutauschen. Dafür ist – wie bei der EEG – eine eigene Rechtsperson erforderlich. Anders als bei der EEG ist die BEG nicht auf ein gemeinsames Umspannwerk begrenzt und kann sich über ganz Österreich erstrecken. Auch Großunternehmen dürfen teilnehmen, jedoch keine Kontrolle über die Gemeinschaft ausüben.

Für die Netzgebührenreduktion zählt die tatsächliche räumliche Ausdehnung der gesamten BEG. Die am weitesten voneinander entfernten Zählpunkte bestimmen den Nahbereich – und damit die Netzgebührenreduktion für alle Teilnehmer:innen.

Vorteile: Großes Einzugsgebiet; Großunternehmen möglich
Nachteile: Rechtsperson nötig; keine zusätzlichen Abgabenersparnisse
Eignet sich für: Überregionale Gemeinschaften mit Großunternehmen

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EEG – Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft

In einer EEG schließen sich mehrere Teilnehmer:innen zusammen, um erneuerbaren Strom auszutauschen. Dafür ist eine eigene Rechtsperson erforderlich, meist ein Verein. Das Einzugsgebiet ist maximal auf ein gemeinsames Umspannwerk begrenzt – damit ist eine EEG räumlich stärker eingeschränkt als etwa eine BEG oder ein P2P-Vertrag. Großunternehmen dürfen bei EEGs nicht teilnehmen.

Zusätzlich zu den Netzgebührenersparnissen fallen für den in der EEG geteilten Strom auch weitere Gebühren und Abgaben weg.

Vorteile: Zusätzliche Abgabenersparnis; einfacher Ein- und Austritt
Nachteile: Räumlich begrenzt; Rechtsperson nötig
Eignet sich für: Gemeinschaften ab ca. 10 Mitgliedern sowie bei wechselnden Teilnehmer:innen

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GEA – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

In einer GEA wird Strom aus einer Erzeugungsanlage von mehreren Teilnehmer:innen am selben Standort gemeinsam genutzt – typisch ist eine PV-Anlage auf einem Mehrparteienhaus. Die Zählpunkte müssen direkt am Standort miteinander verbunden sein. Eine eigene Rechtsperson ist nicht erforderlich; eine vertragliche Vereinbarung reicht aus. Auch Großunternehmen können teilnehmen.

Da der gemeinsam genutzte Strom nicht über das öffentliche Stromnetz transportiert wird, entfallen dafür sämtliche Netzgebühren.

Vorteile: Keine Rechtsperson nötig; Netzgebühren, Steuern und Abgaben entfallen komplett
Nachteile: Auf einen Standort begrenzt
Eignet sich für: Mehrparteienhäuser und Betriebe mit PV-Anlage und mehreren Bezugszählpunkten an einem Standort

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P2P – Peer-to-Peer-Vertrag

Bei einem P2P-Vertrag tauschen zwei oder mehrere Teilnehmer erneuerbaren Strom direkt auf vertraglicher Basis aus. Eine eigene Rechtsperson ist nicht erforderlich. Das Modell kann von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden genutzt und grundsätzlich auch österreichweit organisiert werden.

Liegen alle Zählpunkte im selben Nahbereich, gelten reduzierte Netzgebühren. Mit steigender Teilnehmerzahl wächst jedoch der Aufwand: Alle Produzent:innen rechnen jeweils direkt mit allen Verbraucher:innen ab. Bei mehreren Produzent:innen erhalten Verbraucher:innen daher mehrere einzelne Rechnungen. Auch Vertragsänderungen müssen zwischen den Beteiligten abgestimmt werden.

P2P eignet sich daher vor allem für kleine, stabile Gruppen.

Vorteile: Keine Rechtsperson nötig
Nachteile: Hoher Aufwand bei vielen Teilnehmer:innen
Eignet sich für: Kleine, stabile Gruppen

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EVA – Eigenversorgungsanlage

Mit einer EVA kann selbst erzeugter Strom an mehreren eigenen Standorten genutzt werden – zum Beispiel Strom aus der PV-Anlage am Wohnhaus auch am Zweitwohnsitz oder an einem weiteren Betriebsstandort. Eine eigene Rechtsperson oder weitere Teilnehmer:innen sind nicht notwendig. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Zählpunkte derselben natürlichen oder juristischen Person zugeordnet sind.

Liegen die Standorte innerhalb eines entsprechenden Nahbereichs, gelten auch für die EVA reduzierte Netzgebühren.

Vorteile: Bessere Eigenversorgung, keine Rechtsperson nötig
Nachteile: Nur zwischen eigenen Zählpunkten möglich
Eignet sich für: Personen und Unternehmen mit mehreren eigenen Standorten

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