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Eine Energiegemeinschaft ist eine organisierte Gruppe, beispielsweise ein Verein oder eine Genossenschaft, die erneuerbare Energie produziert, nutzt, speichert oder weitergibt. Ihr Ziel ist es, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinschaftlich zu verwenden, ohne dabei wirtschaftlichen Profit anzustreben.

Es gibt drei Formen von Energiegemeinschaften: die Bürger-Energiegemeinschaft (BEG), die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für BEG und EEG sind im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geregelt, das am 7. Juni 2021 beschlossen und am 27. Juli 2021 in Kraft gesetzt wurde.

Nein. Die Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft besteht immer zusätzlich zu einem Vertrag mit einem Energieversorger. Im Normalfall müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht anpassen. Untenehmen mit großen Verbrauchsmengen haben jedoch manchmal Mindestabnahmemengen mit ihrem Versorger vereinbart. In diesem Fall muss geklärt werden, in welchem Umfang eine Mitgliedschaft möglich ist. Gerne klären wir das für Sie ab. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Nein. Eine Energiegemeinschaft ist kein Energieversorger. Es kann nur der jeweils verfügbare Strom auf die Mitglieder verteilt werden. Für den Restbedarf benötigt man weiterhin einen Versorgervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen. Im Normalfall kann der bestehende Vertrag einfach beibehalten werden. Kündigen Sie den bestehenden Vertrag nicht, wenn Sie der Energiegemeinschaft beitreten.

Nein, im Normalfall nicht. Da die Energiegemeinschaft Ihnen vermutlich nicht 100% Ihres Stroms abnehmen kann, benötigen Sie weiterhin einen Stromabnahmevertrag. Eine Anpassung ist nur nötig, wenn Sie ein Großproduzent sind und sich vertraglich verpflichtet haben Ihren gesamten Strom an Ihren Abnehmer zu liefern. In diesem Fall nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, damit wir klären können, in welchem Umfang Sie an der Energiegemeinschft teilnehmen können.

Nein, im Normalfall nicht. Dieser bekommt ab Ihrem beitritt einfach nur noch die Strommengen zugewiesen, die nicht über die Energiegemeinschaft abgerechnet werden. Untenehmen mit großen Verbrauchsmengen haben jedoch manchmal Mindestabnahmemengen mit ihrem Versorger vereinbart. In diesem Fall muss geklärt werden, in welchem Umfang eine Mitgliedschaft möglich ist. Gerne klären wir das für Sie ab. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Ja. Sie haben weiterhin die freie Anbieter-/Abnehmerwahl und können diesen auch nach Belieben jederzeit wechseln. Ein Wechsel hat keine Auswirkung auf Ihre Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft.

Die Aufteilung Ihrer Strommengen auf die Energiegemeinschaft bzw. Ihren Stromversorger/-abnehmer nimt der Netzbetreiber vor. Er liest dazu die 15-Minuten Smartmeterdaten sämtlicher Mitglieder aus und verteilt die Mengen anschließend nach dem sogenannten „dynamischen Prinzip“. Das bedeutet, dass in jeder 15-Minuten EInheit jedes Mitglied mit dem gleichen %-Satz über die Energiegemeinschaft versorgt wird bzw. an die Energiegemeinschaft verkauft. Details finden Sie auch hier.

Da die Aufteilung des Stroms auf die Mitglieder erst im Nachhinein über die Smartmeterdaten erfolgt, kann man leider nicht in Echtzeit mitverfolgen, woher der Strom, den man gerade bezieht, kommt. Da Sie über die Energiegemeinschaft meistens Strom aus der Region ebziehen und ein Großteil des Stroms über PV-Anlagen produziert wird, können Sie davon ausgehen, dass bei gutem Wetter am meisten Strom zur Verfügung steht und es sich anbietet nach Möglichkeit zu diesen Zeiten größere Verbraucher (z.B. Geschirrspüler, Waschmaschine, E-Auto) einzuschalten.

Die Netzkostenabrechnung macht weiterhin Ihr Netzbetreiber. Die Energiegemeinschaft stellt Ihnen immer nur die Kosten für die Energie in Rechnung. Auf der Netzkostenabrechnung des Netzbetreibers werden die über die Energiegemeinschaft bezogenen separat ausgewiesen. Wenn Sie Mitglied einer EEG sind, werden hier auch die reduzierten Netzgebühren ausgewiesen.

Wenn Sie Mitglied einer EEG oder GEA sind, erhalten Sie für den Strom, den Sie aus der EEG beziehen, eine Netzkostenreduktion. Die Höhe dieser Reduktion hängt davon ab, um welche Art der EEG es sich handelt und auf welcher Netzebene Sie angeschlossen sind. Details dazu finden Sie hier. Bei Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) erhalten Sie keine Netzgebührenreduktion.

Nein. Uns ist es wichtig, dass die Fixkosten der Energiegemeinschaft gerecht auf alle Mitglieder verteilt werden. Daher sind unsere Tarife immer abhängig von der Verbrauchsmenge bzw. der Einspeisemenge. So decken die, die am meisten von der Energiegemeinschaft profitieren, auch mehr von den Fixkosten. Beitrittsgebühren, monatliche Fixkosten oder sonstige versteckte Kosten gibt es bei uns keine.

Nein. Es ist unser erklärtes Ziel allen Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen in Österreich den Zugang zu Energiegemeinschaften so einfach und günstig wie möglich zu machen. Daher verlangen wir auch keine Beitrittsgebühr.

Um sicherstellen zu können, dass wir auch im Falle eines Zahlungsausfalls unsere Produzenten für ihren gelieferten Strom bezahlen können, verlangen wir für jeden Bezugszählpunkt nach dem Beitritt eine Kaution von € 50. Diese Kaution wird Ihnen am Ende Ihrer Mitgliedschaft wieder zur Gänze zurückbezahlt. Es handelt sich also um keine Gebühr.

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Nachhinein, sobald uns ausreichend verrechenbare Daten von den Netzbetreibern vorliegen. Du bekommst eine übersichtliche, kombinierte Rechnung für Produktion und Verbrauch zusammen mit einer grafischen Auswertung per E-Mail zugeschickt.

Um den Zahlungsprozess so einfach und effizient wie möglich zu halten, verwenden wir ein Lastschriftmandat für Beträge zu unseren Gunsten und eine normale Überweisung für Beträge zu Ihren Gunsten für die Zahlungsabwicklung. Das hilft uns dabei die Fixkosten möglichst gering zu halten, um unseren Mitgliedern den maximalen Vorteil der Energiegemschaft weitergeben zu können.

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