Warum lokaler Strom jetzt die beste Entscheidung ist – für Dich, Deine Region und die Umwelt.

Anzeige – veröffentlicht am: 06.05.2025

2025 werden die Stromkosten für viele Österreicher zur Belastung: Ein typischer Haushalt in der Steiermark hat zum Beispiel ca. 400 € Mehrkosten im Vergleich mit 2024 zu erwarten. Schuld sind nicht nur steigende Netzkosten und andere Gebühren, sondern ein Energiesystem, das uns abhängig von Konzernen, Börsen und Importen macht.

Doch was wäre, wenn du dich einfach davon unabhängig machen könntest?

Die Lösung: Strom aus deiner Region

Energiegemeinschaften ermöglichen dir genau das. Gemeinsam mit anderen Menschen in deiner Umgebung nutzt du erneuerbare Energie, die lokal erzeugt wird – in der Regel sind das Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Feldern.

Dein Strom kommt dann direkt vom Dach deines Nachbarn oder von der großen PV-Anlage des Landwirts aus dem nächsten Ort.

Der Strompreis wird dann nicht von irgendeinem Stromkonzern festgelegt, sondern fair durch den Verein deiner lokalen Energiegemeinschaft berechnet. Mit voller Transparenz, sodass jeder weiß, wofür bezahlt wird und was man dafür bekommt.

Das hat gleich mehrere Vorteile!

  1. Dein Beitrag bleibt in der Region und stärkt somit die lokale Wirtschaft.
  2. In Zeiten der Energiekrise können wir uns mit Energiegemeinschaften gegenseitig unterstützen, indem wir uns nicht von den großen Konzernen abhängig machen und die horrenden Strompreise einfach so hinnehmen müssen.
  3. Du sparst dabei Stromkosten und dein Nachbar bekommt mehr Geld für seinen überschüssigen Solarstrom. Win-Win! Das funktioniert, weil der Strom in der Region bleibt und man sich deshalb einen großen Teil der Netzgebühren und Abgaben spart. Außerdem muss kein profitgieriger Stromkonzern mitverdienen.

Damit das etwas anschaulicher wird, findest du hier ein Rechenbeispiel:

Eine Sache gilt es allerdings zu beachten. Man kann Strom aus der Energiegemeinschaft nur dann beziehen, wenn es gerade einen Überschuss im Netz gibt. Wenn es keinen Überschuss gibt, bekommst du deinen Strom ganz normal von deinem aktuellen Anbieter.

Das bedeutet, dass du deinen aktuellen Stromvertrag nicht kündigst, wenn du einer Energiegemeinschaft beitrittst.

So oder so lohnt sich der Beitritt in eine Energiegemeinschaft, da du in Überschuss-Phasen automatisch den günstigeren regionalen Strom aus der Energiegemeinschaft beziehst. Du kannst also nur gewinnen.

Regional denken. Lokal handeln. So einfach geht’s:

Das Geniale an den Energiegemeinschaften ist, dass du ab sofort teilnehmen kannst, da du deinen aktuellen Anbieter wie oben erklärt gar nicht kündigst.

Dein Stromvertrag läuft einfach weiter und immer wenn in deiner Region ein Überschuss besteht, nutzt Du den Strom der Energiegemeinschaft zu deutlich besseren Konditionen!

Um zu erfahren, wie du an einer Energiegemeinschaft teilnehmen kannst, folge einfach diesen 3 Schritten:

  1. Quick-Check: In unserem Quick-Check erfährst du innerhalb von 2 Minuten, bei welcher Energiegemeinschaft du teilnehmen kannst!
  2. Alle Infos per Mail: Du erhältst von uns eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Anmeldung und unseren kostenlosen Infoveranstaltungen
  3. Strom lokal nutzen: Nutze den erzeugten Strom direkt – gemeinsam mit deiner Region.

Erfolgsgeschichten.

Diese Mitglieder profitieren bereits von der Energiegemeinschaft.

Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Schnell und übersichtlich.

Eine Energiegemeinschaft ist eine organisierte Gruppe, beispielsweise ein Verein oder eine Genossenschaft, die erneuerbare Energie produziert, nutzt, speichert oder weitergibt. Ihr Ziel ist es, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinschaftlich zu verwenden, ohne dabei wirtschaftlichen Profit anzustreben.

Es gibt drei Formen von Energiegemeinschaften: die Bürger-Energiegemeinschaft (BEG), die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für BEG und EEG sind im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geregelt, das am 7. Juni 2021 beschlossen und am 27. Juli 2021 in Kraft gesetzt wurde.

Nein. Die Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft besteht immer zusätzlich zu einem Vertrag mit einem Energieversorger. Im Normalfall müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht anpassen. Untenehmen mit großen Verbrauchsmengen haben jedoch manchmal Mindestabnahmemengen mit ihrem Versorger vereinbart. In diesem Fall muss geklärt werden, in welchem Umfang eine Mitgliedschaft möglich ist. Gerne klären wir das für Sie ab. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Nein. Eine Energiegemeinschaft ist kein Energieversorger. Es kann nur der jeweils verfügbare Strom auf die Mitglieder verteilt werden. Für den Restbedarf benötigt man weiterhin einen Versorgervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen. Im Normalfall kann der bestehende Vertrag einfach beibehalten werden. Kündigen Sie den bestehenden Vertrag nicht, wenn Sie der Energiegemeinschaft beitreten.

Nein, im Normalfall nicht. Da die Energiegemeinschaft Ihnen vermutlich nicht 100% Ihres Stroms abnehmen kann, benötigen Sie weiterhin einen Stromabnahmevertrag. Eine Anpassung ist nur nötig, wenn Sie ein Großproduzent sind und sich vertraglich verpflichtet haben Ihren gesamten Strom an Ihren Abnehmer zu liefern. In diesem Fall nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, damit wir klären können, in welchem Umfang Sie an der Energiegemeinschft teilnehmen können.

Nein, im Normalfall nicht. Dieser bekommt ab Ihrem beitritt einfach nur noch die Strommengen zugewiesen, die nicht über die Energiegemeinschaft abgerechnet werden. Untenehmen mit großen Verbrauchsmengen haben jedoch manchmal Mindestabnahmemengen mit ihrem Versorger vereinbart. In diesem Fall muss geklärt werden, in welchem Umfang eine Mitgliedschaft möglich ist. Gerne klären wir das für Sie ab. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Ja. Sie haben weiterhin die freie Anbieter-/Abnehmerwahl und können diesen auch nach Belieben jederzeit wechseln. Ein Wechsel hat keine Auswirkung auf Ihre Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft.

Die Aufteilung Ihrer Strommengen auf die Energiegemeinschaft bzw. Ihren Stromversorger/-abnehmer nimt der Netzbetreiber vor. Er liest dazu die 15-Minuten Smartmeterdaten sämtlicher Mitglieder aus und verteilt die Mengen anschließend nach dem sogenannten „dynamischen Prinzip“. Das bedeutet, dass in jeder 15-Minuten EInheit jedes Mitglied mit dem gleichen %-Satz über die Energiegemeinschaft versorgt wird bzw. an die Energiegemeinschaft verkauft. Details finden Sie auch hier.

Da die Aufteilung des Stroms auf die Mitglieder erst im Nachhinein über die Smartmeterdaten erfolgt, kann man leider nicht in Echtzeit mitverfolgen, woher der Strom, den man gerade bezieht, kommt. Da Sie über die Energiegemeinschaft meistens Strom aus der Region ebziehen und ein Großteil des Stroms über PV-Anlagen produziert wird, können Sie davon ausgehen, dass bei gutem Wetter am meisten Strom zur Verfügung steht und es sich anbietet nach Möglichkeit zu diesen Zeiten größere Verbraucher (z.B. Geschirrspüler, Waschmaschine, E-Auto) einzuschalten.

Die Netzkostenabrechnung macht weiterhin Ihr Netzbetreiber. Die Energiegemeinschaft stellt Ihnen immer nur die Kosten für die Energie in Rechnung. Auf der Netzkostenabrechnung des Netzbetreibers werden die über die Energiegemeinschaft bezogenen separat ausgewiesen. Wenn Sie Mitglied einer EEG sind, werden hier auch die reduzierten Netzgebühren ausgewiesen.

Wenn Sie Mitglied einer EEG oder GEA sind, erhalten Sie für den Strom, den Sie aus der EEG beziehen, eine Netzkostenreduktion. Die Höhe dieser Reduktion hängt davon ab, um welche Art der EEG es sich handelt und auf welcher Netzebene Sie angeschlossen sind. Details dazu finden Sie hier. Bei Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) erhalten Sie keine Netzgebührenreduktion.

Nein. Uns ist es wichtig, dass die Fixkosten der Energiegemeinschaft gerecht auf alle Mitglieder verteilt werden. Daher sind unsere Tarife immer abhängig von der Verbrauchsmenge bzw. der Einspeisemenge. So decken die, die am meisten von der Energiegemeinschaft profitieren, auch mehr von den Fixkosten. Beitrittsgebühren, monatliche Fixkosten oder sonstige versteckte Kosten gibt es bei uns keine.

Nein. Es ist unser erklärtes Ziel allen Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen in Österreich den Zugang zu Energiegemeinschaften so einfach und günstig wie möglich zu machen. Daher verlangen wir auch keine Beitrittsgebühr.

Um sicherstellen zu können, dass wir auch im Falle eines Zahlungsausfalls unsere Produzenten für ihren gelieferten Strom bezahlen können, verlangen wir für jeden Bezugszählpunkt nach dem Beitritt eine Kaution von € 50. Diese Kaution wird Ihnen am Ende Ihrer Mitgliedschaft wieder zur Gänze zurückbezahlt. Es handelt sich also um keine Gebühr.

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Nachhinein, sobald uns ausreichend verrechenbare Daten von den Netzbetreibern vorliegen. Du bekommst eine übersichtliche, kombinierte Rechnung für Produktion und Verbrauch zusammen mit einer grafischen Auswertung per E-Mail zugeschickt.

Um den Zahlungsprozess so einfach und effizient wie möglich zu halten, verwenden wir ein Lastschriftmandat für Beträge zu unseren Gunsten und eine normale Überweisung für Beträge zu Ihren Gunsten für die Zahlungsabwicklung. Das hilft uns dabei die Fixkosten möglichst gering zu halten, um unseren Mitgliedern den maximalen Vorteil der Energiegemschaft weitergeben zu können.