Strompreise steigen 2025 enorm! So können Österreicher beim Strom sparen!

Anzeige – veröffentlicht am: 13.03.2025

In den vergangenen Jahren ist der Strompreis immer weiter angestiegen, Entlastungen für gab es kaum. Leider kommt es noch schlimmer. Auch im Jahr 2025 werden die Strompreise wieder deutlich ansteigen. Die Gründe dafür sind vielfältig und sie kommen nicht überraschend. Dennoch gibt es ein entscheidendes Problem:

Vor allem die Verbraucher*innen leiden unter den steigenden Strompreisen – Die Konzerne machen weiterhin fette Gewinne!

Warum steigen die Strompreise 2025?

Der Anstieg der Strompreise hat dieses Jahr gleich mehrere Ursachen:

  • Steigende Netzgebühren: Die Stromnetze werden ausgebaut, daher steigen die Netzabgaben im Schnitt um 23,1 Prozent.
  • Das Auslaufen der Energiepreisbremse könnte mehrköpfige Haushalte um hunderte Euro jährlich, zusätzlich belasten.
  • Der Anstieg der Elektrizitätsabgabe: Nachdem diese 2022 deutlich reduziert wurde, steigt sie ab Jänner 2025 wieder um das 15-fache.

Bestandskunden müssen blechen!

Stromkund*innen müssen also mit einem ordentlichen Anstieg der Strompreise rechnen. Diese Mehrkosten werden ohne zu zögern von den Stromkonzernen an die Verbraucher*innen weitergegeben, um Gewinneinbußen auszugleichen.

Neben dem obligatorischen Stromanbietervergleich und einem anschließenden Wechsel, gibt es für Österreicher*innen jetzt aber noch eine viel bessere Möglichkeit den ohnehin hohen Stromrechnungen der Energiekonzerne zu entgehen.

Sogenannte Energiegemeinschaften ermöglichen es Verbraucher*innen, den steigenden Kosten zu entgehen. Hier die Details:

Die Lösung: Energiegemeinschaften

Eine Energiegemeinschaft ist eine Art Strom-Sharing-Modell, bei dem sich Verbraucher*innen und Produzent*innen zusammenschließen, um Strom zu tauschen. Man könnte sagen, Sie bekommen den Strom von Ihren Nachbarn.

Dabei profitieren Verbraucher*innen von niedrigeren Arbeitspreisen, Netzkosten und Stromabgaben, während Produzent*innen mehr für Ihren Strom bekommen. Alle gewinnen, außer die Stromkonzerne!

Hier noch einmal die konkreten Vorteile auf einen Blick:

Günstigere Strompreise – oft bis zu 30 % Ersparnis im Vergleich zu herkömmlichen Anbietern.
100 % erneuerbarer Strom direkt aus Ihrer Region.
Keine versteckten Gebühren oder teure Netzentgelte.
Unabhängigkeit von Großkonzernen – Strom bleibt in Bürgerhand.
Ohne Anbieterwechsel möglich – Sie bleiben bei Ihrem bisherigen Stromversorger und nutzen parallel günstigeren EEG-Strom.

Klingt gut? Dann mach jetzt den kostenlosen Quick-Check!

Mit nur wenigen Klicks können Sie bei uns direkt herausfinden, ob Sie in Ihrer Region von einer Energiegemeinschaft profitieren können. Der Quick-Check dauert weniger als eine Minute und zeigt sofort, welche Möglichkeiten es gibt.

Anschließend können Sie an einer unserer Infoveranstaltungen teilnehmen, um alle wichtigen Details zu erfahren. Keine Sorge: Die Infoveranstaltungen sind komplett kostenlos und können online besucht werden!

Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Schnell und übersichtlich.

Eine Energiegemeinschaft ist eine organisierte Gruppe, beispielsweise ein Verein oder eine Genossenschaft, die erneuerbare Energie produziert, nutzt, speichert oder weitergibt. Ihr Ziel ist es, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinschaftlich zu verwenden, ohne dabei wirtschaftlichen Profit anzustreben.

Es gibt drei Formen von Energiegemeinschaften: die Bürger-Energiegemeinschaft (BEG), die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für BEG und EEG sind im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geregelt, das am 7. Juni 2021 beschlossen und am 27. Juli 2021 in Kraft gesetzt wurde.

Nein. Die Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft besteht immer zusätzlich zu einem Vertrag mit einem Energieversorger. Im Normalfall müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht anpassen. Untenehmen mit großen Verbrauchsmengen haben jedoch manchmal Mindestabnahmemengen mit ihrem Versorger vereinbart. In diesem Fall muss geklärt werden, in welchem Umfang eine Mitgliedschaft möglich ist. Gerne klären wir das für Sie ab. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Nein. Eine Energiegemeinschaft ist kein Energieversorger. Es kann nur der jeweils verfügbare Strom auf die Mitglieder verteilt werden. Für den Restbedarf benötigt man weiterhin einen Versorgervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen. Im Normalfall kann der bestehende Vertrag einfach beibehalten werden. Kündigen Sie den bestehenden Vertrag nicht, wenn Sie der Energiegemeinschaft beitreten.

Nein, im Normalfall nicht. Da die Energiegemeinschaft Ihnen vermutlich nicht 100% Ihres Stroms abnehmen kann, benötigen Sie weiterhin einen Stromabnahmevertrag. Eine Anpassung ist nur nötig, wenn Sie ein Großproduzent sind und sich vertraglich verpflichtet haben Ihren gesamten Strom an Ihren Abnehmer zu liefern. In diesem Fall nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, damit wir klären können, in welchem Umfang Sie an der Energiegemeinschft teilnehmen können.

Nein, im Normalfall nicht. Dieser bekommt ab Ihrem beitritt einfach nur noch die Strommengen zugewiesen, die nicht über die Energiegemeinschaft abgerechnet werden. Untenehmen mit großen Verbrauchsmengen haben jedoch manchmal Mindestabnahmemengen mit ihrem Versorger vereinbart. In diesem Fall muss geklärt werden, in welchem Umfang eine Mitgliedschaft möglich ist. Gerne klären wir das für Sie ab. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Ja. Sie haben weiterhin die freie Anbieter-/Abnehmerwahl und können diesen auch nach Belieben jederzeit wechseln. Ein Wechsel hat keine Auswirkung auf Ihre Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft.

Die Aufteilung Ihrer Strommengen auf die Energiegemeinschaft bzw. Ihren Stromversorger/-abnehmer nimt der Netzbetreiber vor. Er liest dazu die 15-Minuten Smartmeterdaten sämtlicher Mitglieder aus und verteilt die Mengen anschließend nach dem sogenannten „dynamischen Prinzip“. Das bedeutet, dass in jeder 15-Minuten EInheit jedes Mitglied mit dem gleichen %-Satz über die Energiegemeinschaft versorgt wird bzw. an die Energiegemeinschaft verkauft. Details finden Sie auch hier.

Da die Aufteilung des Stroms auf die Mitglieder erst im Nachhinein über die Smartmeterdaten erfolgt, kann man leider nicht in Echtzeit mitverfolgen, woher der Strom, den man gerade bezieht, kommt. Da Sie über die Energiegemeinschaft meistens Strom aus der Region ebziehen und ein Großteil des Stroms über PV-Anlagen produziert wird, können Sie davon ausgehen, dass bei gutem Wetter am meisten Strom zur Verfügung steht und es sich anbietet nach Möglichkeit zu diesen Zeiten größere Verbraucher (z.B. Geschirrspüler, Waschmaschine, E-Auto) einzuschalten.

Die Netzkostenabrechnung macht weiterhin Ihr Netzbetreiber. Die Energiegemeinschaft stellt Ihnen immer nur die Kosten für die Energie in Rechnung. Auf der Netzkostenabrechnung des Netzbetreibers werden die über die Energiegemeinschaft bezogenen separat ausgewiesen. Wenn Sie Mitglied einer EEG sind, werden hier auch die reduzierten Netzgebühren ausgewiesen.

Wenn Sie Mitglied einer EEG oder GEA sind, erhalten Sie für den Strom, den Sie aus der EEG beziehen, eine Netzkostenreduktion. Die Höhe dieser Reduktion hängt davon ab, um welche Art der EEG es sich handelt und auf welcher Netzebene Sie angeschlossen sind. Details dazu finden Sie hier. Bei Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) erhalten Sie keine Netzgebührenreduktion.

Nein. Uns ist es wichtig, dass die Fixkosten der Energiegemeinschaft gerecht auf alle Mitglieder verteilt werden. Daher sind unsere Tarife immer abhängig von der Verbrauchsmenge bzw. der Einspeisemenge. So decken die, die am meisten von der Energiegemeinschaft profitieren, auch mehr von den Fixkosten. Beitrittsgebühren, monatliche Fixkosten oder sonstige versteckte Kosten gibt es bei uns keine.

Nein. Es ist unser erklärtes Ziel allen Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen in Österreich den Zugang zu Energiegemeinschaften so einfach und günstig wie möglich zu machen. Daher verlangen wir auch keine Beitrittsgebühr.

Um sicherstellen zu können, dass wir auch im Falle eines Zahlungsausfalls unsere Produzenten für ihren gelieferten Strom bezahlen können, verlangen wir für jeden Bezugszählpunkt nach dem Beitritt eine Kaution von € 50. Diese Kaution wird Ihnen am Ende Ihrer Mitgliedschaft wieder zur Gänze zurückbezahlt. Es handelt sich also um keine Gebühr.

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Nachhinein, sobald uns ausreichend verrechenbare Daten von den Netzbetreibern vorliegen. Du bekommst eine übersichtliche, kombinierte Rechnung für Produktion und Verbrauch zusammen mit einer grafischen Auswertung per E-Mail zugeschickt.

Um den Zahlungsprozess so einfach und effizient wie möglich zu halten, verwenden wir ein Lastschriftmandat für Beträge zu unseren Gunsten und eine normale Überweisung für Beträge zu Ihren Gunsten für die Zahlungsabwicklung. Das hilft uns dabei die Fixkosten möglichst gering zu halten, um unseren Mitgliedern den maximalen Vorteil der Energiegemschaft weitergeben zu können.